Die belgische und niederländische Flusspolizei haben, wie The Maritim Excutive berichtet, eine gemeinsame Kontrolle von Schiffen durchgeführt und dabei überraschenderweise eine deutliche Alkoholisierung beim Kapitän eines Kreuzfahrtschiffes festgestellt.
Die Kontrolle, die als großangelegte Operation bezeichnet wurde, wurde von der Antwerpener Seepolizei gemeinsam mit De Vlaamse Waterweg und OVAM, der flämischen Abfallentsorgungsbehörde, durchgeführt. Sie war Teil einer größeren Aktion in der Nähe des Albertkanals in Belgien, der Antwerpen und die Schelde mit dem Landesinneren und der Maas verbindet. Insgesamt wurden laut Polizeiangaben zehn Schiffe, neun Handelsschiffe und ein Flusskreuzfahrtschiff, angehalten. Geprüft wurden betriebliche Aspekte wie die Abfall- und Wasserentsorgung, und alle Besatzungsmitglieder wurden einem routinemäßigen Alkoholtest unterzogen.

Die Bundespolizei erklärte, dass für Fluss- und Seeschiffkapitäne, genau wie für Autofahrer, die gleichen Alkoholbestimmungen mit einer Promillegrenze von 0,5 gelten. Der Kapitän des Flusskreuzfahrtschiffes, dessen Besitz lediglich als schweizerisch identifiziert wurde, überschritt den zulässigen Grenzwert.
Die Bestimmungen in Österreich sind jedoch wesentlich strenger. In § 6 Abs. 1 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 i.d.F.v. BGBl. I Nr. 50/2012, heißt es, dass „als zur Führung eines Fahrzeuges, Schwimmkörpers oder Verbandes geistig und körperlich insbesondere nicht geeignet gilt, wer sich in einem durch Alkohol oder sonstige psychotrope Substanzen oder durch außergewöhnliche Erregung oder Ermüdung beeinträchtigten Zustand befindet.“ Als von Alkohol jedenfalls beeinträchtigt gelten in der Freizeit- und privaten Schifffahrt Personen mit 0,5 g/l (0,5 Promille) Blutalkohol beziehungsweise 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft. In der gewerblichen Schifffahrt liegen diese Werte bei 0,1 g/l (0,1 Promille) beziehungsweise 0,05 mg/l.

Die Flusspolizei erklärte, dass der Kapitän des Flusskreuzfahrtschiffes eindeutig zu viel getrunken hatte. Er wurde daraufhin umgehend seines Amtes enthoben, und seine Lizenz wurde eingezogen. Laut Bericht droht ihm außerdem eine Geldstrafe der Flämischen Wasserstraßenbehörde.
Das Kreuzfahrtschiff befand sich mit 106 Passagieren an Bord auf der Fahrt von Antwerpen nach Maastricht. Die Polizei berichtete, dass eine andere Person an Bord das Kommando übernehmen konnte und das Schiff seine Reise fortsetzen durfte. Drei Handelsschiffe wurden ebenfalls verwarnt, da nicht alle ihre Genehmigungen gültig waren.