Kanada: Strafen für Umweltsünder unter den Kreuzfahrtschiffen

Ka­nada hat mit so­for­ti­ger Wir­kung strenge Re­geln für die Ab­was­ser-Ent­sor­gung von Kreuz­fahrt­schif­fen in den Ge­wäs­sern des Lan­des ein­ge­führt. Dazu ge­hört das Ver­bot der Ein­lei­tung von Grau­was­ser und be­han­del­tem Ab­was­ser in­ner­halb von drei See­mei­len vor der Küste, so­weit dies geo­gra­fisch mög­lich ist.

Die Um­welt­richt­li­nien wur­den im April 2022 zu­nächst als frei­wil­lige Maß­nah­men ein­ge­führt. Kurz vor dem Be­ginn der Hoch­sai­son für die Alaska-Kreuz­fahr­ten ver­langt Ka­nada nun aber eine strenge Ein­hal­tung. An­dern­falls kön­nen die Kreuz­fahrt­schiffe mit Geld­bu­ßen bis zum Höchst­be­trag von 190.000 US-Dol­lar ge­mäß dem „Ca­nada Ship­ping Act“ von 2001 be­legt wer­den.

Die neuen Regeln für Kreuzfahrtschiffe

Van­cou­ver (c) pix­a­bay

Die neuen Re­geln schrei­ben ge­nau vor, wie Ab­was­ser und so­ge­nann­tes Grau­was­ser aus Du­schen, Ba­de­wan­nen, Wasch­be­cken und Wasch­ma­schi­nen auf den Kreuz­fahrt­schif­fen zu be­han­deln sind. Die­ser flüs­sige Ab­fall darf dem­nach nicht mehr in­ner­halb von drei See­mei­len vor der ka­na­di­schen Küste ins Meer ein­ge­lei­tet wer­den.

Dar­über hin­aus müs­sen die Schiffe ihr Ab­was­ser und Grau­was­ser mit ei­nem zu­ge­las­se­nen Pro­zess ei­ner ver­bes­ser­ten Auf­be­rei­tung un­ter­zie­hen, be­vor sie es zwi­schen drei und zwölf See­mei­len von der Küste ent­fernt ent­sor­gen dür­fen wird. Für die ark­ti­schen Ge­wäs­ser gel­ten noch ein­mal deut­lich stren­gere Re­ge­lun­gen. Trans­port Ca­nada ver­langt auch, dass die Ein­hal­tung die­ser Maß­nah­men auf An­frage ex­akt do­ku­men­tiert wer­den kann.

Kreuzfahrtschiffe als Umweltsünder

Bu­ckel­wal vor der Küste von Alaska (c) pix­a­bay

Die neuen Re­geln in Ka­nada fol­gen ähn­li­chen Vor­schrif­ten, die ent­lang der Pa­zi­fik­küste der USA schon seit Jah­ren gel­ten. So wur­den im US-Bun­des­staat Wa­shing­ton mehr als 6.000 Qua­drat­ki­lo­me­ter Meer zu „ab­was­ser­freiem Ge­biet“ er­klärt – und in Alaska be­nö­ti­gen die Ree­de­reien eine spe­zi­elle Ge­neh­mi­gung, um die Ven­tile auf ho­her See öff­nen zu dür­fen.

Um­welt­schüt­zer kri­ti­sier­ten seit­her im­mer wie­der, dass die Kreuz­fahrt­schiffe nun eben ihre Ab­wäs­ser in den ka­na­di­schen Ge­wäs­sern ent­sor­gen, wenn sie ent­lang der Küste auf dem Weg nach oder von Alaska sind. Sie schät­zen, dass die Schiffe je­des Jahr 31 Mil­li­ar­den Li­ter „un­zu­rei­chend be­han­delte Kreuz­fahrt­ver­schmut­zung“ hin­ter­las­sen, wäh­rend die Pas­sa­giere an Bord die schöne Land­schaft ge­nie­ßen.

Gla­cier Bay /​ Alaska (c) pix­a­bay

Ka­nada sei eine „Toi­let­ten­schüs­sel der Kreuz­fahrt­in­dus­trie“, meinte un­längst die Um­welt­or­ga­ni­sa­tion Stand.earth. Den NGOs ge­hen aber auch die neuen Vor­schrif­ten noch nicht weit ge­nug. Denn laut WWF Ka­nada ma­chen Ab­was­ser und Grau­was­ser we­ni­ger als 10 Pro­zent der ver­klapp­ten Flüs­sig­kei­ten aus. Mehr als 90 Pro­zent wür­den auf Was­ser ent­fal­len, das für die Ab­gas­rei­ni­gungs­sys­teme ver­wen­det wird, um Schwe­fel aus dem Treib­stoff zu wa­schen.

Die­ses Was­ser sei von den Re­geln nicht er­fasst, ob­wohl es be­son­ders säu­re­hal­tig sei. Die größte Quelle der flüs­si­gen Ver­schmut­zung der Küs­ten­ge­wäs­ser durch Kreuz­fahrt­schiffe würde da­mit von den Be­hör­den schlicht­weg igno­riert, lau­tet die Kri­tik der Um­welt­grup­pen, die au­ßer­dem die Ent­sen­dung von In­spek­to­ren an Bord for­dern, um echte Kon­trol­len zu er­mög­li­chen.

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