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Norwegian Cruise Line: Fünf US-Dollar für zweites Hauptgericht

Nor­we­gian Cruise Line hat still­schwei­gend eine Ge­bühr von fünf US-Dol­lar für Pas­sa­giere ein­ge­führt, die in den Haupt­spei­se­sä­len ih­rer ge­sam­ten Flotte ein zwei­tes oder zu­sätz­li­ches Haupt­ge­richt be­stel­len. Diese Re­ge­lung gilt für Kreuz­fahr­ten ab dem 26. Sep­tem­ber 2025.

Die Ge­bühr ist in klei­ner Schrift am un­te­ren Rand der Spei­se­kar­ten im Spei­se­saal auf­ge­führt, wo sie vie­len Gäs­ten zu­nächst mög­li­cher­weise nicht auf­fällt. Die neue Re­ge­lung än­dert die Be­stell­mög­lich­kei­ten der Gäste. Bis­her konn­ten sie meh­rere Haupt­ge­richte ohne zu­sätz­li­che Kos­ten be­stel­len. Die Ge­bühr gilt für je­des zweite und je­des wei­tere Haupt­ge­richt, das wäh­rend ei­ner Mahl­zeit in ei­nem der Haupt­spei­se­säle der Ree­de­rei be­stellt wird.

Nor­we­gian Aqua /​ Com­mo­dore Room (c) Nor­we­gian Cruise Line

Nor­we­gian Cruise Line un­ter­schei­det sich in ih­rer Vor­ge­hens­weise bei zu­sätz­li­chen Haupt­ge­rich­ten von Car­ni­val Cruise Line. Car­ni­val hat 2019 eine ähn­li­che Ge­bühr von fünf US-Dol­lar ein­ge­führt, be­rech­net diese je­doch erst ab dem drit­ten Haupt­ge­richt, so­dass Gäste zwei Ge­richte aus­wäh­len kön­nen, be­vor eine Ge­bühr an­fällt.

Ei­nige Pas­sa­giere hal­ten die Ge­bühr für an­ge­mes­sen, da sie Ver­schwen­dung ent­ge­gen­wirkt und zur Steue­rung des Ser­vice­ab­laufs bei­trägt. An­dere se­hen darin eine Tak­tik, um kleine Be­träge ein­zu­neh­men, ins­be­son­dere wenn kleine Por­ti­ons­grö­ßen die Be­stel­lung meh­re­rer Haupt­ge­richte at­trak­ti­ver ma­chen oder wenn Gäste ver­schie­dene Ge­richte pro­bie­ren möch­ten, da sich die Me­nüs wäh­rend der Kreuz­fahrt än­dern.

Nor­we­gian Sun (c) Nor­we­gian Cruise Line

Die Ge­bühr für das Re­stau­rant folgt der kürz­lich von Nor­we­gian Cruise Line ein­ge­führ­ten Ge­bühr von zehn US-Dol­lar pro Per­son für Nicht­er­schei­nen oder ver­spä­tete Stor­nie­run­gen in Spe­zia­li­tä­ten­re­stau­rants. Diese Ge­bühr wurde von den Kreuz­fahrt­gäs­ten, die die Be­mü­hun­gen zur Ver­mei­dung von Re­ser­vie­rungs­aus­fäl­len zu schät­zen wuss­ten, all­ge­mein po­si­tiv auf­ge­nom­men.

Die Ge­bühr von fünf US-Dol­lar gilt nicht für Spe­zia­li­tä­ten­re­stau­rants, die nach se­pa­ra­ten Preis­struk­tu­ren ar­bei­ten, oder für kos­ten­lose Buf­fets, bei de­nen die Gäste so viele Por­tio­nen neh­men kön­nen, wie sie möch­ten.

www.ncl.com

Elisabeth Kapral

Als Juristin hat Elisabeth gelernt, exakt zu formulieren. Das kommt ihr jetzt zugute, wenn sie für cruise4news schreibt. Worüber sie schreibt, weiß sie dabei ganz genau, denn sie hat in den letzten 15 Jahren mehr als 80 Kreuzfahrten mit den verschiedensten Reedereien unternommen.
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