KREUZFAHRT-WELT

USA erlauben wieder Kreuzfahrten – aber mit strengen Vorgaben

Die US-Ge­sund­heits­be­hörde CDC (Cen­ters for Di­se­ase Con­trol & Pre­ven­tion) hat ihre bis 31. Ok­to­ber 2020 gel­tende „No Sail Or­der“ – also das Ver­bot für Kreuz­fahr­ten in den USA – nicht wei­ter ver­län­gert. Statt­des­sen gilt nun eine „Con­di­tio­nal Sai­ling Or­der“ mit zahl­rei­chen Vor­ga­ben. Die ge­samte Liste füllt nicht we­ni­ger als 40 Sei­ten.

Die drei gro­ßen US-Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men – Car­ni­val Cor­po­ra­tion, Royal Ca­rib­bean Group und Nor­we­gian Cruise Line Hol­dings – hat­ten be­reits zu­vor alle Rei­sen bis Ende No­vem­ber 2020 ab­ge­sagt. Aber auch ein Neu­start mit An­fang De­zem­ber könnte sich an­ge­sichts des um­fang­rei­chen und durch­aus her­aus­for­dern­den CDC-Re­gel­werks mehr als schwie­rig ge­stal­ten.

Nor­we­gian Breaka­way in Mi­ami (c) Nor­we­gian Cruise Line

Die US-Ge­sund­heits­be­hörde be­tont je­den­falls, sie wolle si­cher­stel­len, dass bei ei­nem Neu­start der Kreuz­fahr­ten „nicht nur die Gäste und Be­sat­zungs­mit­glie­der si­cher sind, son­dern auch die Men­schen an Land“. Da­für sind drei Pha­sen vor­ge­se­hen – die Ein­rich­tung von La­bor­tests für Pas­sa­giere und Crew-Mit­glie­der, 15 Test-Kreuz­fahr­ten und schließ­lich ein um­fas­sen­der Zer­ti­fi­zie­rungs­pro­zess. Erst dann soll die schritt­weise Rück­kehr zu Kreuz­fahr­ten mit Pas­sa­gie­ren mög­lich sein.

Ei­nen ge­nauen Zeit­plan nennt die CDC da­bei nicht. Zu­dem be­hält sich die Be­hörde noch je­der­zeit Än­de­run­gen vor. So will man je nach Be­darf zu­sätz­li­che Auf­träge und tech­ni­sche An­wei­sun­gen an die Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men er­tei­len. Die wich­tigs­ten Punkte der CDC-Vor­ga­ben fas­sen wir hier kurz zu­sam­men:

  • Alle Kreuz­fahrt­schiffe müs­sen bei der CDC ein Co­vid-19-Zer­ti­fi­kat für die „Con­di­tio­nal Sai­ling Or­der“ be­an­tra­gen, das auf den neu­es­ten Ge­sund­heits- und Si­cher­heits­pro­to­kol­len ba­siert. Die CDC kann die An­träge ge­neh­mi­gen, ab­leh­nen und auch spä­ter wi­der­ru­fen.
  • Alle Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men müs­sen vor dem Neu­start ins­ge­samt 15 si­mu­lierte Rei­sen durch­füh­ren. Diese Rei­sen ah­men ein nor­ma­les Kreuz­fahrt­er­leb­nis nach und be­inhal­ten auch Übun­gen für po­ten­zi­elle Aus­brü­che und po­si­tive Co­vid-19-Fälle an Bord.
  • Alle Kreuz­fahrt­schiffe be­nö­ti­gen eine Viel­zahl neuer Ver­fah­ren, um­fang­rei­che Test­mög­lich­kei­ten und Re­ak­ti­ons­pläne, um mit je­dem mög­li­chen Sze­na­rio fer­tig zu wer­den.
  • Die CDC be­hält sich das Recht vor, die Pas­sa­gier- und Be­sat­zungs­ka­pa­zi­tät, die Rei­se­rou­ten, die An­lauf­hä­fen, die Ak­ti­vi­tä­ten an Bord und noch vie­les mehr zu be­stim­men.
  • Kreuz­fahr­ten von Hä­fen in den USA dür­fen nicht län­ger als sie­ben Tage dau­ern. Die CDC be­hält sich das Recht vor, Kreuz­fahr­ten zu ver­kür­zen.
  • Die Kreuz­fahrt­schiffe müs­sen die Pas­sa­giere und die Be­sat­zung vor dem Ein­stei­gen über­prü­fen. Die Be­sat­zung muss künf­tig wö­chent­lich ge­tes­tet wer­den.
  • Die Schiffe müs­sen La­bor­tests al­ler Pas­sa­giere und Be­sat­zungs­mit­glie­der beim Ein- und Aus­stei­gen ge­mäß den CDC-Richt­li­nien durch­füh­ren.
  • Die Schiffe müs­sen ge­mäß den CDC-Richt­li­nien alle Stan­dards für Hän­de­wa­schen, Mund-Na­sen-Schutz, phy­si­sche Di­stan­zie­rung und an­dere Co­vid-19-Prä­ven­tio­nen ein­hal­ten.
  • Die Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men müs­sen die Ver­pfle­gungs- und Un­ter­hal­tungs­an­ge­bote an Bord än­dern, um die phy­si­sche Di­stan­zie­rung auf­recht zu er­hal­ten.
  • Bei Co­vid-19-Fäl­len an Bord hat die CDC das Recht, die Kreuz­fahrt so­fort ab­zu­bre­chen und das Schiff un­ver­züg­lich in den Aus­gangs­ha­fen zu be­or­dern.
  • Die Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men müs­sen eine Ver­ein­ba­rung mit Ge­sund­heits­ein­rich­tun­gen über die Eva­ku­ie­rung von in­fi­zier­ten Pas­sa­gie­ren und Be­sat­zungs­mit­glie­dern und ihre me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung in Kran­ken­häu­sern an Land nach­wei­sen.
  • Die Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men müs­sen eine Ver­ein­ba­rung mit ei­ner oder meh­re­ren Ein­rich­tun­gen an Land nach­wei­sen, in de­nen Co­vid-19-Fälle iso­liert und un­ter Qua­ran­täne ge­stellt wer­den kön­nen.
  • Die Kreuz­fahrt­un­ter­neh­men müs­sen eine Ver­ein­ba­rung mit der Ha­fen­be­hörde nach­wei­sen, in der die Zahl der Kreuz­fahrt­schiffe in ei­nem ein­zel­nen Ha­fen so weit be­schränkt wird, dass die Res­sour­cen der öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­ver­sor­gung in der je­wei­li­gen Re­gion im Fall ei­nes Co­vid-19-Aus­bruchs nicht über­for­dert wer­den.

Gül­tig­keit hat die „Con­di­tio­nal Sai­ling Or­der“, bis das US-Ge­sund­heits­mi­nis­te­rium die Co­vid-19-Pan­de­mie nicht mehr als „Not­fall für die öf­fent­li­che Ge­sund­heit“ ein­stuft oder bis die Or­der vom CDC-Di­rek­tor selbst auf­ge­ho­ben wird. Tritt bei­des nicht ein, en­det sie am 1. No­vem­ber 2021. Wer es ganz ge­nau wis­sen will: Das 40-sei­tige CDC-Do­ku­ment zum Neu­start der Kreuz­fahr­ten steht hier als PDF-Da­tei zum Down­load be­reit.

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Wolfgang Tropf

Wolfgang ist seit 25 Jahren als Reisejournalist tätig. 2013 gründete er das Online-Reisemagazin travel4news. Nach mehr als 110 Kreuzfahrten auf rund 60 verschiedenen Schiffen kennt er die Produkte aller wichtigen Kreuzfahrtlinien aus eigener Erfahrung. Der Start von cruise4news im Jahr 2019 war da nur ein logischer Schritt.
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